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Deutsche Lichtmiete stellt Insolvenzantrag

03. Januar 2022 | Bank- und Kapitalmarktrecht
Zum Jahresausklang gab es schlechte Nachrichten für die Anleger der Deutsche Lichtmiete. Das Unternehmen aus Oldenburg ist zahlungsunfähig und habe am 30. Dezember 2021 Insolvenzantrag gestellt, berichtet u.a. das Handelsblatt. Das habe der Vorstand den Mitarbeitern in einem Schreiben mitgeteilt. Betroffen von einer Insolvenz sind auch die Anleger, die den Verlust ihres investierten Geldes
Marcel Seifert
Marcel Seifert

Rechtsanwalt Marcel Seifert studierte nach seiner Ausbildung zum Bankkaufmann an der Universität Tübingen...

Zum Jahresausklang gab es schlechte Nachrichten für die Anleger der Deutsche Lichtmiete. Das Unternehmen aus Oldenburg ist zahlungsunfähig und habe am 30. Dezember 2021 Insolvenzantrag gestellt, berichtet u.a. das Handelsblatt. Das habe der Vorstand den Mitarbeitern in einem Schreiben mitgeteilt. Betroffen von einer Insolvenz sind auch die Anleger, die den Verlust ihres investierten Geldes befürchten müssen.

 

Überraschend kommt die Nachricht über den Insolvenzantrag des Unternehmens nicht, nachdem die Staatsanwaltschaft Oldenburg am 8. Dezember 2021 die Geschäftsräume des Unternehmens wegen Betrugsverdachts durchsuchen ließ. Die Ermittler gehen dabei dem Verdacht nach, dass das Geschäftsmodell nicht tragfähig war und die Einnahmen nicht ausreichten, um Forderungen der Anleger befriedigen zu können. Dennoch habe das Unternehmen weitere Anleihen platziert und Anlegergelder angenommen.

 

Über Direktinvestments und die vier Inhaber-Schuldverschreibungen EnergieEffizienzAnleihe 2022, 2023, 2025 und 2027 sollen rund 5.000 Anleger ca. 200 Millionen Euro investiert haben. Die Anleihen stehen zwischen 2023 und 2027 zur Rückzahlung an. „Nach dem Insolvenzantrag der Deutsche Lichtmiete können die Anleger allerdings nicht mehr mit Zins- und Rückzahlungen rechnen. Ihr Geld steht im Feuer. Den Anlegern drohen massive Verluste bis zum Totalverlust“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

 

Sollte ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet werden, können die Anleger ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden. Es ist aber nicht davon auszugehen, dass ausreichend Insolvenzmasse vorhanden ist, um die Forderungen der Gläubiger vollauf zu befriedigen. „Unabhängig von einem möglichen Insolvenzverfahren können Anleger ihre weiteren rechtlichen Möglichkeiten von Aussonderungsansprüchen bis zu Schadenersatzansprüchen prüfen“, so Rechtsanwalt Seifert.

 

Schadenersatzansprüche können u.a. gegen die Anlageberater und -vermittler entstanden sein, wenn diese nicht über die bestehenden Risiken der Geldanlage und insbesondere nicht über das Totalverlustrisiko für die Anleger ausreichend aufgeklärt haben.

 

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Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht

 

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